10.03.22

Voraussetzung für eine Carport Montage

Voraussetzungen für eine Carport-Montage

Leider gibt es in Österreich als auch Deutschland keine einheitliche Regelung, ob eine Baugenehmigung für ein Carport notwendig ist. Wir empfehlen Ihnen daher immer - egal, aus welchem Land Sie sind, eine Baugenehmigung bei Ihrem zuständigen Bauamt einzuholen. So sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Wir zeigen Ihnen, was für eine solche Genehmigung notwendig ist und wie Sie diese erhalten:

Carport Baugenehmigung

Die ausschlaggebendsten Gründe für die Baugenehmigung Ihres Ximax Design-Carports sind die eingenommene Fläche, Höhe, Abstände zum Nachbarsgrundstück, Denkmalschutz- und Umweltvorschriften. Normalerweise benötigt man für ein Carport mit einer maximalen Höhe von drei Metern und einer Grundfläche von 30 qm keine Baugenehmigung. Mancherorts sind auch noch größere Carports ohne einen solchen Antrag erlaubt. (Diese Vorgaben bieten aber lediglich einen Richtwert.) Da dies je nach Region stark variieren kann, empfehlen wir vor der Errichtung eines Ximax Aluminium-Carports immer eine Genehmigung einzuholen.

Sie können sich bei jedem Bauamt über die detaillierten Bestimmungen beraten lassen und sich über die Vorschriften bezüglich Ihrer Carport Baugenehmigung informieren. Dort erfahren Sie dann auch direkt, ob eine Genehmigung benötigt wird oder, ob eine formlose Meldung an das zuständige Bauamt ausreichend ist.

Wichtige Informationen vom Bauamt

Grundlegend sind die Bestimmungen für die Baugenehmigung eines Carports nicht so streng, wie bei einer Garage. Auch wenn in Ihrem Bundesland keine Baugenehmigung für Ihr neues Design-Carport notwendig ist, sollten Sie dennoch nicht darauf verzichten eine formlose Meldung abzugeben. So kann man sich im Zweifelsfall viel Ärger und zusätzliche Arbeit ersparen.

Sollte in Ihrem Wohnort die Errichtung eines Ximax Design-Carports genehmigungspflichtig sein, dann sind Sie verpflichtet folgende Dokumente vorzulegen (Vollständigkeit nicht garantiert):

  • Bauantragsformular
  • Berechnung der Statik
  • Baubeschreibung
  • Lageplan des Baugrundstücks
  • Übersicht der Kosten

 

Grenzbebauung

Vor der Errichtung Ihres Ximax Design-Carports sollten Sie auf jeden Fall mit Ihren unmittelbaren Nachbarn sprechen. Ist Ihr Nachbar nämlich nicht mit dem Bau einverstanden, kann er Ihnen einige Steine in den Weg legen. Im schlimmsten Fall kommt es dann zu Streitigkeiten und das Carport muss wieder abgebaut werden. Verzichten Sie daher in keinem Fall darauf Ihren Nachbarn über das bevorstehende Projekt zu informieren und sich dessen Einverständnis einzuholen. Beachten Sie auch, dass alle Abstände zum Nachbargrundstück eingehalten werden und besprechen Sie Ihr Bauvorhaben mit dem zuständigen Bauamt. Dort können Sie sich auch jederzeit eine Beratung einholen.

Kosten einer Baugenehmigung

Die Kosten für eine Baugenehmigung können sich von € 0,- bis € 650,- erstrecken. Eine genauere Auskunft darüber ist leider nicht möglich, da die Kosten hierfür vom Wohnort bzw. dem Montageort abhängig sind. So fallen beispielsweise in Regionen, in denen keine Baugenehmigung notwendig ist, auch keine Kosten an.

In den meisten Fällen sind die Kosten für die benötigte Baugenehmigung relativ überschaubar und sollten Ihren Plan zu Errichtung eines Design-Carports nicht behindern.

Carport ohne Baugenehmigung errichten

Manche von Ihnen werden das Glück haben in einem Ort, einer Stadt oder gar einem Bundesland zu leben, in welchem die Errichtung eines Carports unter bestimmten Voraussetzungen ohne Bauantrag möglich ist. Dann genügt meist eine formlose Meldung an das zuständige Bauamt. In diesem Fall kann dann umgehend mit der Umsetzung des Bauvorhabens begonnen werden.

Errichten Sie Ihr Ximax Design-Carport ohne Baugenehmigung droht Ihnen oftmals keine direkte Strafe - das Abbauen kann im Falle einer Meldung aber schon Strafe genug sein.

Rechtsbestimmungen

Da von Bundesland zu Bundesland andere Vorschriften gelten, ist es am sinnvollsten direkt beim zuständigen Bauamt nachzufragen. Dort erfahren Sie alles betreffend der erforderlichen Abstände von Grundstücksgrenzen sowie der erlaubten Höhe in den jeweiligen Bebauungsplänen der Gemeinde.